01/2023
1. Vertragsabschluss
Unsere Reisebeschreibungen (z.B. im Internet) sind als Einladung zur Offerte zu verstehen. Nach der Anfrage des Kunden erstellen wir einen Reiseplan und ein Angebot. Durch die schriftliche (auch über Internet), telefonische oder persönliche Annahme des Angebots (Buchung) kommt zwischen dem Kunden und MTS Aktivreisen GmbH (nachfolgende „MTS“ genannt) ein Vertrag zustande.
2. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Bestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung fällig. Der Termin für die Restzahlung ist auf der Rechnung vermerkt und vor der Abreise zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der ganze Preis bis zu dem im Angebot angegebenen verbindlichen Zahlungstermin zu leisten. Zahlungen können per Einzahlungsschein erfolgen oder aber per Kreditkarte in unserem Büro.
3. Preisänderung
Wir behalten uns das Recht vor, unerwartete Preisaufschläge an den Kunden weiter zu geben. Diese können sein: Treibstoffzuschläge, Währungsdifferenzen, neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. erhöhte Flughafengebühren), MwSt Erhöhungen, Tarifänderungen von Transportunternehmen etc.
4. Gültigkeit von Transportickets Transporttickets
(Flugtickets, Fährentickets, Bahntickets etc.) sind generell nur gültig für den Transport mit der betreffenden Gesellschaft.
Die Gültigkeitsdauer von Transporttickets läuft in der Regel vom ersten Reisedatum an, an welchem das Ticket benutzt wird und endet mit der aufgedruckten Gültigkeitsdauer.
5. Umbuchung auf Wunsch des Kunden
Nach der Buchung hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Reise zu ändern. Eine Änderung der Reisedaten, eine Umbuchung auf andere Gesellschaften, eine Routenänderung oder zusätzliche Zwischenhalte sind grundsätzlich nicht oder nur gegen eine Gebühr möglich. Wir bemühen uns jedoch, Umbuchungswünsche des Kunden zu erfüllen. Hierfür verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 120.
Ob eine Umbuchung möglich ist, klären wir für den Kunden ab. Vorbehältlich, dass die Abklärung et-was anderes ergibt, gilt in der Regel Folgendes: Linienflüge sind nach Reisebeginn entweder frei umbuchbar, gegen eine Gebühr oder nicht umbuchbar (fix). Charterflüge sind in der Regel fix.
Bahntickets (Personentransport und Auto-/Motorradtransport) und Fährentickets können gegen eine Gebühr umgebucht werden und unterliegen den Annullationsbestimmungen. Spezielle Tarife und Aktionen sind fix und können nicht umgebucht werden.
6. Rückbestätigung von Flugtickets
Für die Rückbestätigung des Weiter- oder Rückfluges ist der Kunde verantwortlich. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
7. Boarding/Anmeldung
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die von den Leistungserbringern vorgeschriebenen Einfindungszeiten einhält. Wird das Einchecken bei Flügen nicht schon am Vortag vorgenommen, ist pünktlich am vorgesehenen Schalter oder am bestätigten Treffpunkt zu erscheinen. In der Regel wird 2 Stunden vor Abflug mit dem Einchecken begonnen. Bei Fährenfahrten sind die Fahrzeuge spätestens 1 Stunde vor Abfahrt in der Kolonne einzureihen (Motorräder stellen sich vorne an). Das von uns erhaltene Ticket ist im Hafenbüro der entsprechenden Reederei gegen die Boarding Karte einzutauschen.
8. Gebühren
Für Eigenproduktionen (MotoTours.com Pauschalangebote), d. h. geführte Motorradreisen und Gruppenangebote, verlangen wir keine Buchungsgebühr. Für Individualangebote erheben wir eine individuelle Buchungsgebühr. Reservations- oder Bearbeitungsgebühren von unseren Lieferanten (Ticket-ausstellung, Motorradmieten, Autovermietung, Theaterbillette etc.) verrechnen wir weiter.
Anfragen/Offerten: Die Ausarbeitung eines individuellen Reiseangebotes ist eine Dienstleistung, für die wir eine Service-Gebühr von CHF 40 bis 120 verrechnen. Bucht der Kunde die Reise bei uns, erstatten wir die Service-Gebühr vollumfänglich zurück.
9. Annullierung der Reise durch den Kunden
Bei einer Annullierung durch den Kunden verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 120.00 oder gemäss unserem effektiven Aufwand für die Rückabwicklung.
Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr hat der Kunde eine Annullierungsgebühr zu bezahlen. Deren Höhe richtet sich nach der Reisebestätigung.
Enthält die Reisebestätigung keine Hinweise zur Annullierungsgebühr, gilt Folgendes:
Bei Eventreisen (das sind Reisen an eine Veranstaltung) wie zu Motorsportevents, Northwest 200, MotoGP, TT Isle of Man, etc. oder Gartenevents etc. hat der Kunde ab dem Buchungsdatum 100% des Reisepreises zu bezahlen.
Bei anderen Reisen kann die Annullierungsgebühr in der Reisebestätigung mit einem Betrag angegeben sein. Ist keine Annullierungsgebühr in der Reisebestätigung angegeben worden, so hat der Kunde eine pauschalierte Annullierungsgebühr zu bezahlen, deren Höhe sich nach den mutmasslich anfallenden Kosten richtet und vom Zeitpunkt der Annullierung abhängt.
Die Annullierungsgebühr beträgt:
– bis 90 Tage vor Reiseantritt 10 %
– vom 89. bis 61. Tag vor Reiseantritt 25 %
– vom 60. bis 31. Tag vor Reiseantritt 50 %
– vom 30. bis 16. Tag vor Reiseantritt 75 %
– vom 15. bis 8. Tag vor Reiseantritt 90 %
– vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 100 %
des Reisepreises. Massgebend ist der Eingang der Annullierung bei uns. Annullationskosten müssen innert 10 Tagen bezahlt werden. Die Geltendmachung eines über die Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Bei Flügen, Fähr- und Bahntransporten, Hotelleistungen sowie der Miete von Autos und Motorrädern gelten die Annullationsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Hotel).
10. Passport/Visum/Impfungen
Die Reiseteilnehmer sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Impfvorschriften verantwortlich.
11. Haftung
Wir haften für die gehörige Erfüllung der Reise, insbesondere für die sorgfältige Auswahl der Leis-tungserbringer. Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen oder nationalen Gesetzen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung.
Wir haften nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung zurückzuführen ist auf Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichteinhalten der Pass- oder Impfvorschriften oder der Einfindungszeit), auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Streiks, Verspätung von Flügen oder anderen Transporten) oder auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Massnahmen).
Die Haftung ist auf das Zweifache des Preises der Reise beschränkt. Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über die Haftung für Personenschäden.
Soweit wir dem Kunden den Schaden ersetzen, den ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, gehen die Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Leistungserbringer auf uns über.
12. Haftung bei blosser Vermittlung
Beim Verkauf von Tickets (Flug-, Fähren-, Bahn etc.) ist MTS Vermittlerin und untersteht nicht als Veranstalterin dem Bundesgesetz über Pausschalreisen. Dasselbe gilt, wenn wir Reisearrangements anderer Leistungserbringer lediglich vermitteln. MTS übernimmt keine Haftung für allfällige Verspätungen oder sonstige Unregelmässigkeiten, Sach- und Personenschäden sowie Folgeschäden im Zusammenhang mit den vermittelten Leistungen. Es gelten die Vertragsbestimmungen der jeweiligen Leistungserbringer.
13. Beanstandungen
Mängel oder Beanstandungen sind unverzüglich dem Leistungserbringer oder der örtlichen Vertretung mitzuteilen. Kann das Problem vor Ort nicht gelöst werden, hat der Kunde eine schriftliche Bestätigung vom Leistungserbringer oder der örtlichen Vertretung einzuholen und seine Beanstandung innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende der Reise bei MTS schriftlich anzumelden. Bei einer verspäteten Mitteilung oder Anmeldung der Mängel verwirken die Ansprüche. Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
14. Versicherung
Wir empfehlen allen Reiseteilnehmern dringend, eine Annullationskosten- und Assistance (Rückreise-versicherung) abzuschliessen. Für Motorrad- oder Autoreisen ist der Abschluss einer Reiseversicherung (Annullation/Assistance) obligatorisch. Bei Reisen, die mit dem eigenen Motorrad oder Auto absolviert werden, ist zudem eine Pannenschutzversicherung abzuschliessen.
15. Reisedokumente
Die Tickets und allfällige weitere Reisedokumente werden dem Kunden ca. eine Woche vor der Ab-reise zugestellt, sofern der Preis vollständig bezahlt ist. Es werden nur Reiseteilnehmer mitgenommen, deren Reise vollständig bezahlt ist. Bei verspäteter Zahlung kann MTS nicht haftbar gemacht werden.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im vertraglichen Verhältnis zwischen dem Kunden und MTS ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen können vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen nur am Sitz in Neu-enhof/Schweiz angebracht werden.
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR RUNDREISEN UND MOTORRADREISEN
17. Leistungsumfang
Die Leistungen sind im Reiseprogramm abschliessend aufgeführt. Weitere Leistungen sind im Preis nicht enthalten und werden nur auf Anfrage ausgeführt.
18. Durchführung
Die angebotenen Reisen werden bei jeder Witterung durchgeführt. Muss eine Reise abgesagt wer-den, so wird dem Kunden die bereits geleistete Zahlung zurückerstattet. Ist die Absage auf Gründe zurückzuführen, die nicht von MTS zu vertreten sind (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, Streiks, behördliche Massnahmen), ist MTS berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 120.00 zu erheben.
19. Mindestteilnehmerzahl
In der Regel wird eine ausgeschriebene Reise durchgeführt, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, informiert MTS den Kunden bis spätestens 45 Tage vor der geplanten Abreise und offeriert eine alternative Reise. Ist eine ausgeschriebene Reise ausgebucht, informiert MTS den Kunden und schlägt ihm in der Regel eine alternative Reise vor.
20. Programmänderung
Wir behalten uns vor, Strecken- oder Programmänderungen kurzfristig vorzunehmen, wenn dies aus Gründen der Sicherheit, des Wetters oder der Aktualität etc. angezeigt erscheint. Können vorgesehene Besichtigungen oder andere Attraktionen nicht durchgeführt werden und ist ein Ersatz kurzfristig nicht möglich, können keine Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden.
21. Fahrerlaubnis
Bei Motorrad- oder Autoreisen etc. muss der Kunde im Besitze eines gültigen Fahrausweises sein, wobei ein internationaler Ausweis von Vorteil sein kann. Wer ohne im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein ein Fahrzeug mietet oder auf einer Reise ein Fahrzeug steuert, ist für die Folgen selbst verantwortlich.
22. Schäden am Fahrzeug des Kunden
Schäden an seinem Motorfahrzeug und seinen Ausrüstungsgegenständen hat der Kunde grundsätzlich selber zu tragen. Werden beim Verladen oder beim Transport eines Fahrzeuges Schäden durch die Transportgesellschaft verursacht, hat der Kunde seinen Schaden direkt gegen die Transportgesellschaft geltend zu machen. MTS haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen.
23. Beachtung von Anweisungen und Verkehrsregeln
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten, die Regeln der Gruppenfahrt einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch sein Verhalten zu schädigen oder zu gefährden. Die Anweisungen des Tourenleiters sowie des Hotelpersonals und der anderen Personen in der Servicekette sind zu befolgen. Raserei oder Überholen innerhalb einer Gruppe ist untersagt. Missachtet ein Teilnehmer wiederholt Vorschriften oder gefährdet, schädigt oder verletzt er andere Teilnehmer, so kann er von der weiteren Tour ausgeschlossen werden. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des anteiligen Tourenpreises. MTS behält sich die Geltendmachung von Schadenersatz vor.
24. Tourenleiter
Der Tourenleiter führt die Tour als Leader an. Erkrankt oder verunfallt ein Tourenleiter während ei-ner Tour und muss diese deswegen abgebrochen werden, so haben die Teilnehmer Anspruch auf den anteilsmässigen Teilnahmepreis. Es besteht kein Anspruch auf eine darüber hinausgehende Entschädigung.
25. Haftung
Der Teilnehmer nimmt an der Tour auf eigene Gefahr teil. Schäden, die der Teilnehmer gegenüber Dritten verursacht, hat er in eigener Verantwortung zu tragen. Der Teilnehmer verzichtet gegenüber MTS und deren Mitarbeitern auf sämtliche Forderungen, die während der Tour durch ein schädigen-des Ereignis entstanden sind.
26. Teilnahme an einer Motorradveranstaltung
Der Teilnehmer ist sich der Risiken und Gefahren einer Teilnahme an einer Motorradveranstaltung bewusst. Er nimmt auf eigenes Risiko daran teil und verzichtet auf allfällige Haftungsansprüche gegenüber MTS.
27. Miete von Fahrzeugen
Mietfahrzeuge (Motorräder, Autos etc.) sind in der Regel mit einer Haftpflichtversicherung versichert und vielfach ist auch eine Kaskoabdeckung möglich. Im Schadenfall geht der Selbstbehalt immer zu Lasten des Mieters. Der Mieter muss ein Depot in der Höhe des Versicherungsselbstbehalts (SB) leis-ten, dieses muss per Kreditkarte oder in bar im Voraus hinterlegt werden. Der Mieter unterzeichnet vor der ersten Fahrt einen Mietvertrag vor Ort. Garantiertes Fahrzeug: Die Vermietstation behält sich vor, ein anderes Fahrzeug der gleichen Kategorie oder höher bereitzustellen, wenn der gebuchte Fahrzeugtyp nicht verfügbar ist. Der Mieter akzeptiert, dass MTS zwar seinen Wunsch bei der Buchung übermittelt, vor Ort aber keinen Einfluss nehmen kann.
28. Gegenstände
MTS haftet bei Diebstählen nicht. Für beschädigte gemietete oder geliehene Gegenstände (Fahr-zeuge, Kleidung etc.) muss der Kunde dem Eigentümer Ersatz leisten.
29. Schutzbekleidung
Der Teilnehmer ist für die Schutzbekleidung verantwortlich. Für eine allenfalls erforderliche zusätzliche Schutzbekleidung hat er selber zu sorgen.
30. Wartezeiten
Wartezeiten unterwegs, verursacht durch Pannen oder nötige Reparaturen an Motorrädern, führen zu keinerlei Haftungsansprüchen gegenüber MTS. Kann ein Teilnehmer die Tour infolge eines defekten Motorrades nicht fortsetzen und ist eine Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges unmöglich, wird dem Kunden der anteilige Reisepreis gemäss den Annullationsbestimmungen zurückerstattet.
31. Unterbringung
Kann im Hotel das gewünschte Einzelzimmer nicht angeboten werden, wird ohne Aufpreis ein Doppelzimmer zur Alleinbenutzung gebucht; dies gilt für Anmeldungen bis 2 Monate vor Abreise. Steht kurzfristig weder das gewünschte Einzelzimmer noch ein Doppelzimmer zur Alleinbenutzung zur Verfügung, muss der Teilnehmer ein Zimmer mit mindestens einer weiteren Person teilen. Der Einzelzimmerzuschlag wird zurückerstattet.
32. Beanstandungen
Mängel oder Beanstandungen sind unverzüglich dem Tourenleiter mitzuteilen. Im Übrigen gilt Ziffer 13 hiervor.
Kontakt
MotoTours.com Switzerland MTS für MTS Aktivreisen GmbH, Hardstrasse 56, CH 5432 Neuenhof
Phone: +41 (0) 56 406 05 82
E-mail: info@mototours.com
MTS REISEN & MotoTours.com sind Marken der MTS Aktivreisen GmbH mit Sitz in
CH 5300 Turgi und diese AGB’s finden Anwendung.